Arnd Mosig Heizung-Sanitär
Ihr Fachbetrieb für Wärme und Wasser im Norden Berlins

Fühlen Sie sich wohl in Ihrem zu Hause!
Dazu gehören sauberes Wasser, saubere Luft, gutes Licht, angenehme Wärme und behagliche Luftfeuchte ebenso wie ein gutes Gewissen unserer Mutter Natur gegenüber. Ich kann Ihnen aus langjähriger
Erfahrung sagen: Es macht Spaß, mit wenig Umweltbelastung viel Komfort zu genießen!
Profitieren Sie von meiner Kompetenz als Mitglied der Handwerksinnung Sanitär-Heizung-Klempner-Klima Berlin!
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Aktuelles
Im NBB-Installateur-verzeichnis
Am 27.07.2012 habe ich vom Gasnetzbetreiber NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg meinen Installateurausweis Nr. 11545 erhalten. Er dokumentiert, das ich zur Herstellung, Veränderung und Unterhaltung von Gasanlagen im Versorgungsgebiet der NBB berechtigt bin. Die NBB ist ein Unternehmen des GASAG-Konzerns.
Sachkunde Probenahme
An Trinkwasserinstallationen z.B. in Mehrfamilienhäusern müssen seit November 2011 regelmäßig Wasserproben untersucht werden. Das legt die aktuelle Trinkwasserverordnung fest.
In einer 2-tägigen Schulung bei der Innung SHK Berlin habe ich die theoretische und praktische Sachkunde erlangt, um ggf. im Auftrag eines zugelassenen Labors die Entnahme der Proben qualitätsgerecht durchzuführen zu können.
Mein Bestreben ist es, Ihre Trinkwasserinstallation so zu ertüchtigen, dass die erforderliche Probenahme reibungslos und durchgeführt werden kann und dass das Risiko von Auffälligkeiten minimiert wird.
Fachkunde Wasserinstallation
Kurz nach Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung habe ich bei der Innung SHK Berlin an einem 120-Stunden-Lehrgang "Technische Regeln Wasserinstallation" teilgenommen und die schriftliche Abschlussprüfung bestanden.
Der Geltungsbereich der im November 2011 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung endet nicht mehr am Hauswasserzähler, sondern an der Zapfstelle. Daraus ergeben sich für Vermieter Gewerbetreibende neue gesetzliche Verpflichtungen, über die ich Sie gegebenenfalls gern informiere.
Freistellungs-bescheinigung § 48 b EStG liegt vor
Vom Finanzamt Pankow-Weißensee wurde mir am 20.02.2012 eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG ausgestellt.
Wenige Tage zuvor wurde meinem Gewerbebetrieb die Steuernummer 35/447/00311 zugeteilt.
